
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gültigkeitsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages zwischen dem Halter / der Halterin und Sunny Pfotenhaus in Bezug auf die Betreuung des Tiers. Sunny Pfotenhaus behält sich das Recht vor, jeder Zeit einen Hund abzulehnen oder die laufende Betreuungszeit fristlos zu beenden, sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB’s nicht eingehalten worden sein. Es gilt die jeweils auf der Website publizierte Fassung.
Anforderungen an Halter und Tier
Der Hund muss stubenrein (ausser Welpen), gepflegt und gesund sein. Der Impfausweis ist bei der Abgabe des Ferienhundes für Notfallsituationen abzugeben (ab einer Betreuungszeit von mehr als 2 Tage). Zum Schutz vor Parasiten muss der Hund regelmässig gegen Zecken, Flöhe und Würmer behandelt werden. Sollte der Hund bei Betreuungsantritt Träger von Flöhen, Milben oder Ähnlichem sein, wird er umgehend auf Kosten des Halters / der Halterin behandelt. Es gilt keine generelle Impfpflicht, die Regelmässigkeit obliegt der Verantwortung des Halters / der Halterin. Die nasale Zwingerhustenimpfung wird jedoch empfohlen. Im Falle einer Ansteckung wird jegliche Haftung abgelehnt.
Bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten ist Sunny Pfotenhaus unmittelbar zu informieren. Nach einem Befall durch Giardien muss der ärztliche Negativ-Text des Kotes vorgelegt werden, damit der Hund wieder in die Betreuung aufgenommen wird. Es besteht die Befugnis, den Hund bis zur vollständigen Genesung abzulehnen. Bei Verschweigen oder Fehlinformation hat die Betreuungsstelle das Recht, den Vertrag sofort und ohne Recht auf Rückzahlung aufzulösen.
Haftung
Der Halter / die Halterin bestätigt mit der Unterzeichnung der ABG’s, dass er/sie über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt und die AGB's gelesen sowie verstanden hat. Er/sie haftet für folgende Schäden bzw. daraus entstehende Kosten:
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Personenschäden, Schäden an Tieren und Gegenständen (Raufereien), die trotz allen Vorkehrungen und Sorgfalt von Sunny Pfotenhaus durch seinen Hund entstehen
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Erkrankungen und Verletzungen des Hundes, bzw. der daraus notwendigen Behandlungen
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Verletzungen des Hundes, welche durch sein eigenes Verhalten entstehen
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Ansteckungen anderer Hunde durch Verschweigen oder Unwissenheit einer Krankheit seines Hundes oder durch ihn eingebrachte Ekto- und Endoparasiten
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Deckung durch eine verschwiegene Läufigkeit der Hündin.
Falls sich der Hund trotz allen Vorkehrungen verletzt oder erkrankt wird der Halter / die Halterin umgehend informiert. Sollte der Halter / die Halterin nicht erreichbar sein, lässt Sunny Pfotenhaus den Hund im Notfall bei einem regionalen Tierarzt behandeln. Wird eine Operation oder sogar eine Euthanasie erforderlich, ist die Sunny Pfotenhaus zur Entscheidung bevollmächtigt. Die daraus entstandenen Kosten bezahlt vollumfänglich der Halter / die Halterin. Sollte der Hund trotz aller Sorgfalt und aller Vorkehrungen sterben, entlaufen und nicht mehr wiedergefunden werden, verzichtet der Halter / die Halterin ausdrücklich und vollumfänglich auf eine Entschädigung bzw. auf einen Schadenanspruch an Sunny Pfotenhaus.
Der Halter / die Halterin ist sich bewusst, dass es bei einer Gruppenhaltung oder beim gemeinsamen Spiel gelegentlich zu Reibereien kommen kann, welche eventuell kleinere Blessuren zur Folge haben. Bei Unterzeichnung der AGB’s bestätigt der Halter / die Halterin sich dessen bewusst zu sein.
Wochenendbetreuung
Damit eine Übernachtung gebucht werden kann, ist ein Probetag zu absolvieren. Dies dient zur Feststellung, ob sich der Hund in der Gruppe wohlfühlt und integriert werden kann. Der Halter / die Halterin muss während der Probezeit zwingend erreichbar sein, um sein Tier abzuholen, falls eine Integration nicht möglich sein sollte. Darüber entscheidet ausschliesslich Sunny Pfotenhaus.
Es wird kein fixer Tagesplatz angeboten. Die gewünschten Termine sind flexibel und nur auf Anfrage möglich. Es besteht keine Garantie auf eine feste Zusage.
Die aufgeführten Bring- und Abholzeiten sind einzuhalten (spezielle Abmachungen ausgenommen). Ausnahmen oder Abweichungen sind frühzeitig abzusprechen und ziehen gegebenenfalls Folgekosten nach sich. Bei Nichtabholung des betreuten Hundes am Abgabetag, wird der Hund nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen einem ausgewählten Tierheim übergeben. Die entstehenden Kosten werden dem Halter / der Halterin vollumfänglich in Rechnung gestellt. Eine Meldung an die Behörden ist nicht auszuschliessen.
Der Halter / die Halterin muss das Futter während des Aufenthaltes selbst mitbringen. Es werden keine gesundheitlichen Probleme durch Futterumstellung riskiert. Der Halter / die Halterin verpflichtet sich, Sunny Pfotenhaus über Futterunverträglichkeiten oder Allergien vorgängig zu informieren.
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Annullationsbedingungen
Eine gebuchte Betreuung kann bis 96 Stunden vor Antritt ohne Kostenfolge annulliert werden. Zwischen 96 und 48 Stunden vor Antritt werden bei einer Absage 50% geschuldet. Innerhalb 48 Stunden oder bei Nichterscheinen ist der volle, gebuchte Preis geschuldet. Sollten gebuchte Aufenthalte regelmässig annulliert werden, behält sich Sunny Pfotenhaus vor, die vollumfängliche Zahlung bei Buchungseingang zu verlangen.
Mehraufwand
Die aktuellen Preise sind der Website oder dem Preisblatt zu entnehmen. Es können Zusatzkosten anfallen, bei:
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Hunden, die Inkontinent sind
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Hunden, welche nicht stubenrein sind oder vermehrt im Gebäude markieren
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Hündinnen, die während der Betreuungszeit läufig werden
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Hunden, welche durch Unverträglichkeit separiert werden müssen
Preise und Zahlung
Die aktuellen Preise sind der Website oder dem Preisblatt zu entnehmen. Der Aufenthalt wird beim Abholen bar oder per TWINT geschuldet. Neukunden zahlen das erste Mal im Voraus. Bricht der Halter / die Halterin während der vereinbarten Betreuungszeit den Vertrag ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung und Dauer. Der Eintritts- sowie Austrittstag werden verrechnet.
Soziale Medien
Es dürfen Fotos und Videos des zu betreuenden Hundes gemacht werden und im Internet (Soziale Medien) veröffentlicht werden. Falls der Halter / die Halterin dies nicht wünscht, muss es schriftlich im Anmeldeformular festgehalten werden.​​
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Datenschutz
Die im Anmeldeformular aufgefüllten Angaben werden zwecks Bearbeitung und Betreuungsvertrages gespeichert. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.